• Ab Montag, 7. Juni 2021 findet in der Stadt Regensburg an allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) statt.
• Ergänzender Hinweis: Inzidenzunabhängig für die Schülerinnen und Schüler ist weiterhin ein negativer Testnachweis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Anträge auf Beurlaubung von den Präsenzphasen nach § 20 Abs. 3 BaySchO können weiterhin bei der Schulleitung gestellt werden. Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske gilt weiterhin.
Regelungen zum Selbsttest:
Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenztagen des Wechselunterrichts teilnehmen, wenn sie einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben.
Dies gilt auch, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region unter 100 liegt.
Ein negatives Testergebnis kann erbracht werden
o durch einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird
oder
o durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde.
o Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.
Bitte beachten Sie außerdem:
Die Selbsttests in der Schule werden pro Person in der Regel zweimal pro Woche (bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 ggf. auch öfter) durchgeführt. Die Abgabe einer ausdrücklichen Einverständniserklärung durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (bzw. durch volljährige Schülerinnen und Schüler) ist nicht erforderlich.
Ein negatives Testergebnis darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag nicht älter als 48 Stunden (bei einer 7‑Tage-Inzidenz von unter 100) bzw. 24 Stunden (bei einer 7‑Tage-Inzidenz über 100) sein. Ein negatives Testergebnis gilt daher o bei einer 7‑Tage-Inzidenz unter 100: am Tag der Testung und an den beiden darauf-folgenden Tagen (Beispiel: Testung am Montag; Testergebnis gilt Mo, Di, Mi) o bei einer 7‑Tage-Inzidenz über 100: am Tag der Testung und am darauffolgenden Tag (Beispiel: Testung am Montag; Testergebnis gilt Mo, Di).
Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen Sie das der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich.
Wie der Unterricht an der Schule bzw. in der Klasse Ihrer Tochter / Ihres Sohnes organisiert wird (Präsenzunterricht, Wechselunterricht oder Distanzunterricht), erfahren Sie ebenfalls von Ihrer Schule. Sofern Distanzunterricht stattfindet, ist die Teilnahme selbstverständlich auch ohne negatives Testergebnis möglich.
Hinweise und Erklärvideos zu den Selbsttests finden Sie unter
www.km.bayern.de/selbsttests . Regelmäßige Testungen helfen, sonst unerkannte Infektionen zu entdecken. Dadurch werden unsere Schulen für alle Beteiligten sicherer. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
Ihr Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus