Daten­schutz

Daten­schutz­er­klärung

A) Allge­meine Informationen 

Name und Kontakt­daten des Verantwortlichen

Grund­schule Schwabelweis

Frobenius-Forster-Straße 1a
93055 Regensburg

Telefon: 0941 507‑4940

Telefax: 0941 507‑4941

E‑Mail: gssw@​schulen.​regensburg.​de

Kontakt­daten des/​der Datenschutzbeauftragten 

Behörd­licher Daten­schutz­be­auf­tragter der

Grund­schule Schwabelweis

Klaus Scheuerer

- persönlich – 

St.-Wolfgang-Mittelschule
Brenta­nostr. 13
93051 Regensburg 

Tel.: 0941/​507 2095 

E‑Mail: ds-​schulen@​landratsamt-​regensburg.​de

Zwecke und Rechts­grund­lagen für die Verar­beitung Ihrer Daten

Wir verar­beiten perso­nen­be­zogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erzie­hungs­auf­trags, den das Bayerische Gesetz über das Erzie­hungs- und Unter­richts­wesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechts­grundlage für die Verar­beitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayeri­schen Erzie­hungs- und Unter­richts­ge­setztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Daten­schutz­grund­ver­ordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schuli­schen Aufgaben erfor­der­lichen Daten zu verarbeiten. 

Empfänger von perso­nen­be­zo­genen Daten

Der technische Betrieb unserer Daten­ver­ar­bei­tungs­systeme erfolgt grund­sätzlich durch 

Stadt Regensburg
(Amt für Infor­ma­tions- und Kommunikationstechnik)

Rathaus­platz 1
93047 Regensburg

in unserem Auftrag. Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftrags­ver­ar­beiter ein. 

Auf Anfor­derung werden Ihre Daten an die zustän­digen Aufsichts- und Rechnungs­prü­fungs­be­hörden zur Wahrnehmung der jewei­ligen Kontroll­rechte übermittelt. 

Dauer der Speicherung der perso­nen­be­zo­genen Daten 

Ihre Daten werden nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beachtung gesetz­licher Aufbe­wah­rungs­fristen zur Aufga­ben­er­füllung erfor­derlich ist. 

Ihre Rechte

Als Betrof­fener einer Daten­ver­ar­beitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespei­cherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige perso­nen­be­zogene Daten verar­beitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berich­tigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetz­lichen Voraus­set­zungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verar­beitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Daten­ver­ar­beitung einge­willigt haben oder ein Vertrag zur Daten­ver­ar­beitung besteht und die Daten­ver­ar­beitung mithilfe automa­ti­sierter Verfahren durch­ge­führt wird, steht Ihnen gegebe­nen­falls ein Recht auf Daten­über­trag­barkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verar­beitung einge­willigt haben und die Verar­beitung auf dieser Einwil­ligung beruht, können Sie die Einwil­ligung jederzeit für die Zukunft wider­rufen. Die Recht­mä­ßigkeit der aufgrund der Einwil­ligung bis zum Widerruf erfolgten Daten­ver­ar­beitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer beson­deren Situation ergeben, jederzeit gegen die Verar­beitung Ihrer Daten Wider­spruch einzu­legen, wenn die Verar­beitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO). 

Beschwer­de­recht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwer­de­recht beim Bayeri­schen Landes­be­auf­tragten für den Daten­schutz, den Sie unter folgenden Kontakt­daten erreichen: 

Postan­schrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmül­lerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672–0
Telefax: 089 212672–50

E‑Mail: poststelle@​datenschutz-​bayern.​de
Internet: https://​www​.daten​schutz​-bayern​.de/ 

Weitere Infor­ma­tionen

Für nähere Infor­ma­tionen zur Verar­beitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontakt­daten erreichen. 

B) Infor­ma­tionen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird betrieben durch: 

Stadt Regensburg
(Amt für Infor­ma­tions- und Kommunikationstechnik)

Rathaus­platz 1
93047 Regensburg

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauf­tritts übermit­telten perso­nen­be­zo­genen Daten werden daher durch diesen Auftrags­ver­ar­beiter in unserem Auftrag verarbeitet.

Proto­kol­lierung

Wenn Sie diese oder andere Inter­net­seiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Inter­net­browser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommu­ni­kation zwischen Ihrem Inter­net­browser und unserem Webserver aufgezeichnet: 

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung 
  • Name der angefor­derten Datei 
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde 
  • Zugriffs­status (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.) 
  • verwendete Inter­net­browser und verwen­detes Betriebssystem 
  • vollständige IP-Adresse des anfor­dernden Rechners 
  • übertragene Daten­menge.

Aus Gründen der techni­schen Sicherheit, insbe­sondere zur Abwehr von Angriffs­ver­suchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespei­chert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anony­mi­siert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

Aktive Kompo­nenten

Wir verwenden aktive Kompo­nenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls. Diese Funktion kann durch die Einstellung Ihres Inter­net­browsers von Ihnen abgeschaltet werden.

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Inter­net­an­gebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespei­chert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Inter­net­seite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Inter­net­seite. Die meisten Browser sind so einge­stellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzep­tieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Inter­net­browsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automa­tisch löschen.

Auswertung des Nutzungs­ver­haltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung) 

Wir führen eine Reich­wei­ten­messung nur anhand statis­ti­scher Daten (also ohne Nutzung perso­nen­be­zo­gener Daten) durch.

C) Dienst-E-Mail

Wir verar­beiten perso­nen­be­zogene Daten im Rahmen der Bereit­stellung der dienst­lichen E‑Mail-Postfächer zur daten­schutz­kon­formen elektro­ni­schen Kommu­ni­kation des staat­lichen Personals an staat­lichen bayeri­schen Schulen. Damit dient die Daten­ver­ar­beitung der Erfüllung des Bildungs- und Erzie­hungs­auf­trags, den das Bayerische Gesetz über das Erzie­hungs- und Unter­richts­wesen (BayEUG) den Schulen zuweist. 

a) Daten von Kommu­ni­ka­ti­ons­partnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account (z.B. Schüle­rinnen und Schüler, Erzie­hungs­be­rech­tigte, schulische Partner)

Bei den Daten von Kommu­ni­ka­ti­ons­partnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account (z.B. Schüle­rinnen und Schüler, Erzie­hungs­be­rech­tigte, schulische Partner) handelt es sich um dieje­nigen Daten, die im Rahmen des E‑Mail-Verkehrs mit einer Nutzerin bzw. einem Nutzer eines Dienst-E-Mail-Postfachs bekannt werden. Das sind beispiels­weise die E‑Mail-Adresse, Name, Uhrzeit der versandten E‑Mail und Inhalt der versandten E‑Mail inkl. Anlage.

Rechts­grundlage

Soweit eine Daten­ver­ar­beitung auf freiwil­liger Basis erfolgt, ist Rechts­grundlage eine Einwil­ligung der betrof­fenen Personen.

Im Übrigen ist Rechts­grundlage Art. 85 Abs. 1 BayEUG.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­beitung im Rahmen der Bereit­stellung der E‑Mail-Postfächer dient der daten­schutz­kon­formen elektro­ni­schen Kommu­ni­kation des staat­lichen Personals an staat­lichen bayeri­schen Schulen insbe­sondere mit Erzie­hungs­be­rech­tigten, Schüle­rinnen und Schülern (soweit hierfür keine Schul- bzw. Eltern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­portale durch den Schul­auf­wands­träger bereit­ge­stellt werden), sowie mit schuli­schen Partnern, z. B. mit örtlichen Behörden, Vereinen, Einrich­tungen und Unter­nehmen; ebenso ggf. der Kommu­ni­kation zwischen staat­lichen Schulen und weiteren öffent­lichen Stellen zur dienst­lichen Aufga­ben­er­füllung. Damit dient die Daten­ver­ar­beitung der Erfüllung des Bildungs- und Erzie­hungs­auf­trags, den das Bayerische Gesetz über das Erzie­hungs- und Unter­richts­wesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Empfänger 

Schul­in­terne Empfänger

Empfänger sind in erster Linie dieje­nigen Nutze­rinnen und Nutzer des Dienst-Email-Postfachs (staat­liches Personal), mit welchen über Dienst-E-Mail kommu­ni­ziert wird.

Im Falle eines etwaig durch die Nutzungs­be­din­gungen gestat­tetem Postfach­zu­griff kann darüber hinaus die Schul­leitung und ggf. dienst­licher Vertreter der Nutzerin bzw. des Nutzers Empfänger der perso­nen­be­zo­genen Daten sein.

Externe Empfänger

Zur Bereit­stellung und Nutzung der Dienst-E-Mail ist ferner die Übermittlung perso­nen­be­zo­gener Daten an ausge­wählte Dienst­leister notwendig. Mit diesen Dienst­leistern hat die Schule eine Verein­barung zur Daten­ver­ar­beitung im Auftrag der Schule geschlossen (sog. „Auftrags­ver­ar­beitung“ nach Art. 28 DSGVO). 

Die Schule bedient sich zu Bereit­stellung, Betrieb, Wartung und Support der Dienst-E-Mail folgender Auftragsverarbeiter: 

  • Staats­in­stitut für Schul­qua­lität und Bildungs­for­schung (ISB) 
  • Akademie für Lehrer­fort­bildung und Perso­nal­führung Dillingen (ALP) 

Für die Bereit­stellung, Betrieb und Wartung der zentralen techni­schen Infra­struktur der Dienst-E-Mail sowie den 3rd –Level-Support bedienen sich die Auftrags­ver­ar­beiter des Landesamts für Digita­li­sierung, Breitband und Vermessung (LDBV) – IT-Dienst­leis­tungs­zentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ), St. Martin-Str. 47, 81541 München – als Unterauftragsverarbeiter. 

Ebenfalls Unter­auf­trags­ver­ar­beiter ist die opscon IT opera­tions and consulting GmbH, Große Allee 21, 89407 Dillingen als techni­scher Betriebsdienstleister. 

Im Rahmen der Erfüllung seiner gesetz­lichen Aufgaben nach Art. 12 ff. BayEGovG ist das Landesamt für Sicherheit in der Infor­ma­ti­ons­technik Übermittlungsempfänger.

Dauer der Speicherung 

Ihre Daten werden nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beachtung gesetz­licher Aufbe­wah­rungs­fristen zur Aufga­ben­er­füllung erfor­derlich ist. 

Die Vorgaben zur Speicher­dauer sind insbe­sondere Ziffer 5 der Anlage 2 Abschnitt 7 der BaySchO, zu entnehmen. 

Dies bedeutet für die Lösch­frist im Einzelnen: 

  • Eigene Inhalte (z.B. Inhalte des E‑Mail-Postfachs, selbst angelegte Kalender und Adressbücher/​Kontakte) löschen die Nutze­rinnen und Nutzer selbst, sobald diese nicht mehr erfor­derlich sind, in der Regel spätestens nach Ablauf des darauf­fol­genden Schuljahres. 
  • Im Übrigen erfolgt die Löschung nach Deakti­vierung des Postfachs in der Benut­zer­ver­waltung. Durch die Nutzerin bzw. den Nutzer versandte Nachrichten/​Anhänge verbleiben beim Empfänger.

b) Daten von Nutze­rinnen und Nutzern eines Dienst-E-Mail-Postfachs (z.B. Schul­leitung, Lehrkräfte)

Bei den Daten von Nutze­rinnen und Nutzern eines Dienst-E-Mail-Postfachs (z.B. Lehrkräfte) handelt es sich um Stamm­daten, sichtbare Profil­in­for­ma­tionen, Passwort, Inhalts­daten der E‑Mails und Anlagen, Kalen­der­ein­träge und Aufgaben und sonstige Nutzungs­daten (Proto­koll­daten) im Sinne der Ziffern 3.1.1 bis 3.1.5 in Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO.

Rechts­grundlage

Für die Beschäf­tig­ten­daten ist die Rechts­grundlage Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO i.V. mit den Rechts­grund­lagen des jewei­ligen Beschäftigungsverhältnisses. 

Für die Verar­beitung der Inhalts­daten die für den jewei­ligen Verar­bei­tungs­vorgang einschlä­gigen Rechts­grund­lagen, in der Regel Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit Art. 85 Abs. 1 BayEUG, soweit eine Daten­ver­ar­beitung auf freiwil­liger Basis erfolgt, ist Rechts­grundlage eine Einwil­ligung der betrof­fenen Personen.

Zwecke

Siehe oben unter a) Daten von Kommu­ni­ka­ti­ons­partnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account (z.B. Schüle­rinnen und Schüler, Erzie­hungs­be­rech­tigte, schulische Partner) – Zwecke.

Empfänger 

Schul­in­terne Empfänger

Andere Nutze­rinnen und Nutzer, mit denen kommu­ni­ziert wird.

Im Falle eines etwaig durch die Nutzungs­be­din­gungen gestat­tetem Postfach­zu­griff kann darüber hinaus die Schul­leitung und ggf. dienst­licher Vertreter der Nutzerin bzw. des Nutzers Empfänger der perso­nen­be­zo­genen Daten sein.

Außerdem die Nutzer­ver­walter der Schule und im Rahmen des Globalen Adress­buchs andere Schulen/​Dienststellen.

Externe Empfänger

Externe Empfänger bzw. Absender, mit denen die Nutzer innen und Nutzer kommunizieren 

Im Übrigen siehe oben unter a) Daten von Kommu­ni­ka­ti­ons­partnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account (z.B. Schüle­rinnen und Schüler, Erzie­hungs­be­rech­tigte, schulische Partner) – Empfänger.

Dauer der Speicherung 

Ihre Daten werden nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beachtung gesetz­licher Aufbe­wah­rungs­fristen zur Aufga­ben­er­füllung erfor­derlich ist. 

Für die Daten­ka­te­gorien (Stamm­daten, sichtbare Profil­in­for­ma­tionen, Passwort, Inhalts­daten – Ziffern 3.1.1–3.1.4 in Anlage 2 Abschnitt 7 BaySchO) spätestens 3 Monate 

  • ab dem Zeitpunkt, zu dem das pädago­gische Personal die Schule verlässt, 
  • nach Beendigung der Zusam­men­arbeit (bei Gastnutzern). 
  • Die Möglichkeit der Wieder­her­stellung der Daten kann zur Sicher­stellung des Rechts auf Daten­über­trag­barkeit für weitere 6 Monate vorge­sehen werden, sofern die Verar­beitung einge­schränkt ist und die Betrof­fenen keine Löschung verlangen.

Technische Proto­koll­daten, die beim Betrieb des Dienstes anfallen, werden maximal 30 Tage aufbe­wahrt und danach automa­ti­siert gelöscht.

Im Übrigen s.o. unter a) Daten von Kommu­ni­ka­ti­ons­partnern ohne eigenen Dienst-E-Mail-Account (z.B. Schüle­rinnen und Schüler, Erzie­hungs­be­rech­tigte, schulische Partner) – Dauer der Speicherung.

D) Video­kon­fe­renz­werkzeug Visavid („Visavid“)

Wir verar­beiten perso­nen­be­zogene Daten im Rahmen der Bereit­stellung des Video­kon­fe­renz­werk­zeugs Visavid zur daten­schutz­kon­formen Durch­führung von Video­kon­fe­renzen an bayeri­schen Schulen zur Durch­führung des Distanz­un­ter­richts, sowie für Lehrer- und Klassen­kon­fe­renzen und zur Kommu­ni­kation mit externen schuli­schen Partnern, z.B. anderen Behörden, Vereinen, Einrich­tungen, Unter­nehmen Anbietern von Fortbil­dungs­ver­an­stal­tungen, Dienst­leister der Schulen und anderen Schulen und öffent­lichen Stellen zur dienst­lichen Aufgabenerfüllung.

Damit dient die Daten­ver­ar­beitung soweit die Video­kon­ferenz im Rahmen des Distanz­un­ter­richts oder für andere unter­richt­liche Zwecke erfolgt, der Erfüllung des Bildungs- und Erzie­hungs­auf­trags, den das BayEUG den Schulen zuweist. 

a) Daten von Nutze­rinnen und Nutzern von Video­kon­fe­renzen ohne eigenes Visavid-Nutzer­konto (z.B. Gastnutzer wie Erzie­hungs­be­rech­tigte; Schüle­rinnen und Schüler)

Bei den Daten von Video­kon­fe­renz­teil­neh­me­rinnen und ‑teilnehmern ohne eigenes Visavid-Nutzer­konto (z.B. Gastnutzer wie Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schüle­rinnen und Schüler) handelt es sich um dieje­nigen Daten, die im Rahmen der Durch­führung einer Video­kon­ferenz bekannt werden. Das sind beispiels­weise Name, IP-Adresse, Inhalts­daten der Video­kon­ferenz und des Chats, gegeben­falls. inklusive Bild und Ton (vgl. Nr. 3.1.2, 3.1.5, 3.2 und 3.3 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).

Aus Gründen der techni­schen Sicherheit, insbe­sondere zur Abwehr von Angriffs­ver­suchen auf unseren Webserver, werden Proto­koll­daten von uns gespeichert.

Im Rahmen der Anwendung Visavid verwenden wir Javascript. Diese Funktion kann im Inter­net­browser deakti­viert werden. Die Funktion ist jedoch notwendig, damit Visavid genutzt werden kann. Java-Applets oder Active-X-Controls werden nicht verwendet.

Wir setzen und verwenden dabei keine Cookies.

Wir verwenden „Local Storage“. Der Local Storage bietet Appli­ka­tionen, die im Browser laufen, die Möglichkeit, Daten dort abzulegen. Anders als ein Cookie wird der Local Storage nicht automa­tisch an einen Server übertragen. Vielmehr organi­siert die Appli­kation erst bei der Nutzung von Visavid entspre­chend der Konfi­gu­ration, ob und welche Daten verar­beitet werden.

So hat die Nutzerin oder der Nutzer auch ohne Login z.B. die Möglichkeit ihren oder seinen Namen für weitere Sitzungen zu speichern. Das wird ausschließlich über den Local Storage, der sich auf dem Computer befindet, gelöst. Dort wird der Name abgelegt und beim erneuten Aufrufen ausge­lesen. Der Nutzerin oder dem Nutzer wird lediglich das Feld für den Teilneh­mer­namen voraus­ge­füllt und erst durch das Klicken auf „Betreten“ der Video­kon­ferenz werden die Daten tatsächlich übermittelt. 

Programme zur Auswertung des Nutzer­ver­haltens werden von uns nicht eingesetzt.

Rechts­grundlage

Soweit eine Daten­ver­ar­beitung auf freiwil­liger Basis erfolgt, ist Rechts­grundlage eine Einwil­ligung der betrof­fenen Personen.

Im Übrigen ist Rechts­grundlage Art. 85 Abs. 1 BayEUG, § 46 Abs. 1 Satz 1 BayEUG i.V.m. § 19 Abs. 4 BaySchO i.V.m. Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­beitung im Rahmen der Verwendung von Visavid erfolgt zur Bereit­stellung von Video­kon­fe­renz­räumen mit integrierter Chat-Funktion für Schulen zu den in Nr. 1 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO genannten Zwecken, insbesondere

  • zum Zwecke der Durch­führung von Distanzunterricht, 
  • der Durch­führung von Kommu­ni­kation mit Erziehungsberechtigten.

Empfänger 

Schul­in­terne Empfänger

Empfänger sind die Teilneh­me­rinnen und Teilnehmer der jewei­ligen Video­kon­ferenz (beispiels­weise pädago­gi­sches Personal, Schüle­rinnen und Schüler, Prakti­kan­tinnen und Prakti­kanten, Referen­da­rinnen und Referendare, Seminar­lehr­kräfte und Seminar­teil­neh­me­rinnen und Seminar­teil­nehmer). Diese sind Empfänger hinsichtlich der in der Video­kon­ferenz jeweils sicht­baren oder hörbaren Daten (konkret:  sichtbare Profil­in­for­ma­tionen, Videobild und Ton im Rahmen von Video­kon­fe­renzen und der gruppen­be­zo­genen Nutzungs­daten, hierzu Nr. 4.3 Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).

Externe Empfänger

Externe Empfänger können schul-externe Teilnehmer und Teilneh­me­rinnen von Video­kon­fe­renzen sein (beispiels­weise von anderen Behörden, Vereinen, Einrich­tungen, Unter­nehmen). (Zu den jewei­ligen Daten­arten, die diese empfangen können, vgl. oben)

Zur Bereit­stellung und Nutzung von Visavid ist die Übermittlung perso­nen­be­zo­gener Daten an ausge­wählte Dienst­leister notwendig. Mit diesen Dienst­leistern hat die Schule eine Verein­barung zur Daten­ver­ar­beitung im Auftrag der Schule geschlossen (sog. „Auftrags­ver­ar­beitung“ nach Art. 28 DSGVO). 

Die Schule bedient sich zu Bereit­stellung, Betrieb, Wartung und Support von Visavid folgender Auftragsverarbeiter: 

Auctores GmbH

Amberger Straße 82

92318 Neumarkt

Die Auctores GmbH bedient sich beispiels­weise zur Bereit­stellung von Rechen­zentrum-Services, einer Support-Hotline oder der Bereit­stellung von VOIP-Inter­connect für die telefo­nische Einwahl „weiterer Auftrags­ver­ar­beiter“ im Sinne des Art. 28 DSGVO. Alle Auftrags­ver­ar­beiter haben ihren Sitz in einem Mitglied­staat der Europäi­schen Union oder einem anderen Vertrags­staat des Abkommens über den Europäi­schen Wirtschaftsraum; die Daten­ver­ar­beitung erfolgt ausschließlich in Mitglied­staaten der Europäi­schen Union bzw. Vertrags­staaten des Abkommens über den Europäi­schen Wirtschaftsraum.

Bei Vorliegen einer gesetz­lichen Verpflichtung werden Ihre Daten an die zustän­digen Aufsichts- und Rechnungs­prü­fungs­be­hörden zur Wahrnehmung der jewei­ligen Kontroll­rechte übermittelt. 

Im Rahmen der Erfüllung seiner gesetz­lichen Aufgaben nach Art. 12 ff. BayEGovG ist das Landesamt für Sicherheit in der Infor­ma­ti­ons­technik Übermittlungsempfänger.

Dauer der Speicherung 

Ihre Daten werden nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beachtung gesetz­licher Aufbe­wah­rungs­fristen zur Aufga­ben­er­füllung erfor­derlich ist. 

Die Vorgaben zur Speicher­dauer sind grund­sätzlich Ziffer 5 der Anlage 2 Abschnitt 7 der BaySchO zu entnehmen. 

Davon abwei­chend gilt Folgendes:

  • Die Proto­koll­daten werden aus Gründen der techni­schen Sicherheit, insbe­sondere zur Abwehr von Angriffs­ver­suchen auf unseren Webservern nach spätestens sieben Tagen durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene gelöscht, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.

Technische Proto­koll­daten, die beim Betrieb des Dienstes anfallen, werden maximal 30 Tage aufbe­wahrt und danach automa­ti­siert gelöscht.

  • Sämtliche Daten, die innerhalb einer Video­kon­ferenz anfallen – also nicht nur Videobild und Ton (s. Nr. 3.2 in Anlage 2 Abschnitt 7 BaySchO), sondern insbe­sondere auch Chatnach­richten (s. Nr. 3.3 in Anlage 2 Abschnitt 7 BaySchO) – werden nicht gespei­chert, sondern mit Beendigung der Video­kon­ferenz gelöscht.

b) Daten von Nutze­rinnen und Nutzern eines Visavid-Nutzer­kontos (z.B. Schul­leitung, Lehrkräfte)

Zusätzlich zu den unter a) genannten Daten­arten werden von Nutze­rinnen und Nutzern eines Visavid Nutzer­kontos (z.B. Schul­leitung, Lehrkräfte) nach dem Login Stamm­daten, Passwort und Inhalts­daten im Sinne der Nr. 3.1.1, 3.1.2, 3.1.4 in Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO verarbeitet.

Darüber hinaus wird im Nutzer­konto gespei­chert, dass die Nutze­rinnen und Nutzer den Nutzungs­be­din­gungen zugestimmt haben und welche Berech­ti­gungen sie im Rahmen der Nutzung der ByCS Angebote haben (z.B. mebis Lernplattform).

Im Rahmen des Login-Prozesses werden die perso­nen­be­zo­genen Daten von Nutze­rinnen und Nutzern eines Visavid Nutzer­kontos durch ein Identitäts- und Zugriffs­ma­nage­ment­system bzw. Identity- und Access­ma­nage­ment­system (im Folgenden: „IAM“) (im Folgenden: ByCS IAM) verar­beitet. Dies bedeutet, dass ein Login für Visavid mit den ByCS-Nutzer­daten (Benut­zername, Passwort) erfolgt und die Prüfung der Zugangs­be­rech­tigung im Rahmen dieses ByCS IAM (ebenfalls in daten­schutz­recht­licher Verant­wortung der jewei­ligen Schule) abläuft. Das ByCS IAM übermittelt an Visavid nach erfolg­reicher Prüfung der Zugangs­be­rech­tigung die relevanten schul­be­zo­genen und perso­nen­be­zo­genen Daten, um den Nutze­rinnen und Nutzern den Zugang zu ihrem jewei­ligen Nutzer­konto zu ermög­lichen. Genaue Infor­ma­tionen zur Daten­ver­ar­beitung im Rahmen des ByCS IAM finden sie in der Daten­schutz­er­klärung zum Webpor­tal­da­sh­board Ihrer jewei­ligen Schule

Rechts­grundlage

Die Rechts­grundlage der Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten ist bei freiwil­liger Nutzung die Einwil­ligung der betrof­fenen Personen (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a) DSGVO), im Übrigen bei Nutzung für schulisch Zwecke in der Regel Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e) DSGVO in Verbindung mit Art. 85 Abs. 1 BayEUG,

Zwecke

Siehe oben unter a) Daten von Nutze­rinnen und Nutzern von Video­kon­fe­renzen ohne eigenes Visavid-Nutzer­konto (z.B. Gastnutzer wie Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schüle­rinnen und Schüler) - Zwecke.

Darüber hinaus wird Visavid zu Fortbil­dungs­zwecken genutzt.

Empfänger 

Schul­in­terne Empfänger

Von der Schule beauf­tragter mebis-Koordi­na­to­rinnen und mebis-Koordi­na­toren hinsichtlich Stamm­daten und Inhalts­daten (Nr. 3.1.1, 3.1.3, 3.1.4 in Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO).

Im Übrigen siehe oben unter a) Daten von Nutze­rinnen und Nutzern von Video­kon­fe­renzen ohne eigenes Visavid-Nutzer­konto (z.B. Gastnutzer wie Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schüle­rinnen und Schüler) – Schul­in­terne Empfänger. 

Externe Empfänger

Siehe oben unter a) Daten von Nutze­rinnen und Nutzern von Video­kon­fe­renzen ohne eigenes Visavid-Nutzer­konto (z.B. Gastnutzer wie Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schüle­rinnen) – Empfänger.

Dauer der Speicherung 

Siehe oben unter a) Daten von Nutze­rinnen und Nutzern von Video­kon­fe­renzen ohne eigenes Visavid-Nutzer­konto (z.B. Gastnutzer wie Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schüle­rinnen und Schüler) – Dauer der Speicherung.

E) Dashboard als Teil des Web-Portals der Bayern­Cloud Schule („Dashboard“)

Wir verar­beiten perso­nen­be­zogene Daten im Rahmen der Bereit­stellung des Dashboards als Teil des Web-Portals der Bayern­Cloud Schule (ByCS). Das Dashboard ist die zentrale Web-Oberfläche der Schule und bietet über Verlin­kungen den kontext­sen­si­tiven direkten Zugriff auf die daten­schutz­kon­formen Anwen­dungen der Bayern­Cloud Schule (z.B. „Visavid“ siehe unter D)), soweit diese von uns genutzt werden. Zudem wird es durch das Dashboard ermög­licht, dass die Nutzenden (z.B. Schüle­rinnen und Schüler oder Lehre­rinnen und Lehrer) kontext­sen­sitive Benach­rich­ti­gungen aus diesen Anwen­dungen oder schul­spe­zi­fische Benach­rich­ti­gungen erhalten.

Damit dient die Daten­ver­ar­beitung soweit die Nutzung für unter­richt­liche Zwecke erfolgt, der Erfüllung des Bildungs- und Erzie­hungs­auf­trags, den das BayEUG uns als Schule zuweist. 

Daten von Nutze­rinnen und Nutzern des Dashboards

Von Nutze­rinnen und Nutzern des Dashboards werden folgenden Daten verarbeitet:

Stamm­daten (Name(n), Vorname(n), Benut­zername, Funktion, lokale User-ID, Amtsbe­zeichnung, dienst­liche Telefon­nummer, dienst­liche E‑Mail-Adresse) gem. Ziff. 3.1.1/3.2.1/3.3.1 in Abschnitt 5 Anlage 2 zu § 46 BaySchO

Angaben in schul­in­ternen Infor­ma­ti­ons­platt­formen (klassen- oder schul­be­zogene Infor­ma­tionen) gem. Ziff. 3.1.3/3.2.2/3.3.2 in Abschnitt 5 Anlage 2 zu § 46 BaySchO

Weitere schul­be­zogene Daten z. B. Notifi­ca­tions innerhalb der Mittei­lungs­zen­trale nur nach Einwil­ligung gem. Ziff. 3.1.6/3.2.4/3.3.5 in Abschnitt 5 Anlage 2 zu § 46 BaySchO

Sonstige nutzungs­be­zogene Daten (indivi­duelle Einstel­lungen und Konfi­gu­ra­tionen, Proto­koll­daten, IP-Adresse, Inhalts­pflege in einem Redak­ti­ons­system) gem. Ziff. 3.1.7/3.2.5/3.3.6 in Abschnitt 5 Anlage 2 zu § 46 BaySchO 

Zu Proto­koll­daten siehe auch unter „Proto­kol­lierung“.

Rechts­grundlage

Soweit eine Daten­ver­ar­beitung auf freiwil­liger Basis erfolgt, ist Rechts­grundlage eine Einwil­ligung der betrof­fenen Personen.

Im Übrigen ist Rechts­grundlage Art. 85 Abs. 1 BayEUG, § 46 Abs. 1 Satz 1 BayEUG i.V.m. Abschnitt 7 Anlage 2 zu § 46 BaySchO.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­beitung im Rahmen der Verwendung des Dashboards für Schulen erfolgt, um den Nutzern über das Dashboard einen nutzer­spe­zi­fi­schen Zugang zu den Anwen­dungen der Bayern­Cloud Schule zu ermög­lichen und hierzu Mittei­lungen zu erhalten; für Schulen erfolgt die Daten­ver­ar­beitung, zu den in Ziffer 1 Abschnitt 5 Anlage 2 zu § 46 BaySchO genannten Zwecken, insbesondere 

  • Infor­mation der am Schul­leben der jewei­ligen Schule betei­ligten Personen (Schul­leitung, Lehrkräfte, Verwal­tungs­per­sonal, Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schüle­rinnen und Schüler) über Sachver­halte mit Schulbezug
  • Organi­sation des Schullebens.

Empfänger 

Schul­in­terne Empfänger

Empfänger ist die Adminis­tration der Schule.

Schul­ex­terne Empfänger

Externe Empfänger sind Mitar­bei­te­rinnen und Mitar­beiter des Helpdesk als zentrale Fachad­mi­nis­tration, welche durch das Institut für Schul­qua­lität und Bildungs­for­schung (ISB), Schel­ling­s­traße 155, 80797 München und der Akademie für Lehrer­fort­bildung und Perso­nal­führung Dillingen (ALP) , Kardinal-von-Waldenburg-Straße 6–7, 89407 Dillingen geleistet wird. 

Die Schule bedient sich zu Bereit­stellung, Betrieb, Wartung und Support des Dashboards folgender Auftragsverarbeiter: 

Landesamt für Digita­li­sierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienst­leis­tungs­zentrum des Freistaats Bayern (IT-DLZ)

St.-Martin-Straße 47,

81541 München

Das IT-DLZ bedient sich beispiels­weise zur Bereit­stellung einer Support-Hotline „weiterer Auftrags­ver­ar­beiter“ im Sinne des Art. 28 DSGVO (z.B. ISB und ALP). Alle Auftrags­ver­ar­beiter haben ihren Sitz in einem Mitglied­staat der Europäi­schen Union oder einem anderen Vertrags­staat des Abkommens über den Europäi­schen Wirtschaftsraum; die Daten­ver­ar­beitung erfolgt ausschließlich in Mitglied­staaten der Europäi­schen Union bzw. Vertrags­staaten des Abkommens über den Europäi­schen Wirtschaftsraum.

Bei Vorliegen einer gesetz­lichen Verpflichtung werden Ihre Daten an die zustän­digen Aufsichts- und Rechnungs­prü­fungs­be­hörden zur Wahrnehmung der jewei­ligen Kontroll­rechte übermittelt. 

Im Rahmen der Erfüllung seiner gesetz­lichen Aufgaben nach Art. 12 ff. BayEGovG ist das Landesamt für Sicherheit in der Infor­ma­ti­ons­technik Übermittlungsempfänger.

Dauer der Speicherung 

Ihre Daten werden nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beachtung gesetz­licher Aufbe­wah­rungs­fristen zur Aufga­ben­er­füllung erfor­derlich ist. 

Die Vorgaben zur Speicher­dauer sind grund­sätzlich Nr. 5 der Anlage 2 Abschnitt 5 der BaySchO zu entnehmen. Demnach werden Daten gelöscht, deren Speicherung auf Grundlage einer Einwil­ligung erfolgt, wenn diese Einwil­ligung wider­rufen wird. Alle übrigen Daten werden spätestens einen Monat nach Ablauf des jewei­ligen Schul­jahres gelöscht. 

Davon abwei­chend gilt Folgendes:

Die Proto­koll­daten (siehe oben „Proto­kol­lierung“) werden aus Gründen der techni­schen Sicherheit, insbe­sondere zur Abwehr von Angriffs­ver­suchen auf unseren Webservern nach spätestens sieben Tagen durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anony­mi­siert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

Technische Proto­koll­daten, die beim Betrieb des Dienstes anfallen, werden maximal 30 Tage aufbe­wahrt und danach automa­ti­siert gelöscht.

F) Infor­ma­tionen zu weiteren Verarbeitungen 

Zur Erfüllung schuli­scher Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verar­beiten wir perso­nen­be­zogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schüle­rinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schüle­rinnen und Schülern handelt es sich insbe­sondere um Name, Adress­daten, Staats­an­ge­hö­rigkeit, Religi­ons­zu­ge­hö­rigkeit (soweit für die Schul­praxis erfor­derlich), Migra­ti­ons­hin­ter­grund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Mutter­sprache deutsch/​nicht deutsch), Leistungs­daten, Daten zur schuli­schen und beruf­lichen Vorbildung sowie zur Berufs­aus­bildung. Ggf. werden auch besondere pädago­gische Förder­maß­nahmen, z.B. Empfeh­lungen zur Schul­laufbahn, Schul­ver­säum­nisse und Ordnungs­maß­nahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert. 

Bei den Daten von den Erzie­hungs­be­rech­tigten handelt es sich insbe­sondere um Name und Adress­daten sowie Angaben zum Sorgerecht. 

Rechts­grundlage

Zentrale Rechts­grundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechts­vor­schriften zugewie­senen Aufgaben erfor­der­lichen Daten der Schüle­rinnen und Schüler und deren Erzie­hungs­be­rech­tigten verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­beitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahres­be­richts für die Schüle­rinnen und Schüler und die Erzie­hungs­be­rech­tigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebe­nen­falls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechts­grundlage für die Verar­beitung von Name und Adress­daten der Erzie­hungs­be­rech­tigten sowie von Angaben zum Sorge­recht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­beitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbe­sondere folgenden spezi­fi­schen Zwecken:

Kommu­ni­kation mit Erzie­hungs­be­rech­tigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumen­tation von Schüler- und Schüler­leis­tungs­daten, Zeugnis­er­stellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestim­mungen der Schul­ord­nungen und der Lehrer­dienst­ordnung); Ermittlung des sonder­päd­ago­gi­schen Förder­be­darfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonder­päd­ago­gi­scher Dienste (Art. 21 BayEUG), Prakti­kums­ver­waltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwa­chung der Schul­pflicht (Art. 57 BayEUG); Mitge­staltung des schuli­schen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erzie­hungs- und Ordnungs­maß­nahmen (Art. 86 BayEUG); Durch­führung der Schul­sta­tistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Quali­täts­ent­wicklung (Art. 113c BayEUG); Schul­be­ratung durch Beratungs­lehr­kräfte oder Schul­psy­cho­logen (Art. 78 BayEUG); Schul­fi­nan­zierung (Art. 4, 10, 19 Bayeri­sches Schul­fi­nan­zie­rungs­gesetz – BaySchFG);; Öffent­lich­keits­arbeit; nur bei Berufs­schulen: Zusam­men­arbeit mit den Ausbil­dungs­be­trieben zum Zwecke einer erfolg­reichen dualen Berufs­aus­bildung (§ 83 Abs. 2 BBiG).

Auskunfts­pflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schüle­rinnen und Schüler bezie­hungs­weise der Erzie­hungs­be­rech­tigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG. 

Empfänger 

An außer­schu­lische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schüle­rinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erfor­derlich oder ander­weitig gesetzlich vorge­sehen bzw. zulässig ist. 

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schüle­rinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zustän­digen Schul­auf­sichts­be­hörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungs­prü­fungs­be­hörden (Art. 95 BayHO)das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachauf­wands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schüler­be­för­derung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schul­weg­kos­ten­frei­heits­gesetz – SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufneh­mende Schule im Falle eines Schul­wechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwoh­ner­mel­deamt (bei Abmeldung auslän­di­scher Schüler vom Schul­besuch in Bayern, § 3 Grund­schul­ordnung – GrSO, § 3 Mittel­schul­ordnung – MSO)
  • die Kreis­ver­wal­tungs­be­hörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archi­vie­rungs­wür­digen Unter­lagen nach Ablauf der Aufbe­wah­rungs­frist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayeri­schen Archiv­gesetz (BayAr­chivG)
  • die zuständige Auslän­der­be­hörde, wenn die Schule bei auslän­di­schen Schul­pflich­tigen feststellt, dass sie nicht über hinrei­chende Deutsch­kennt­nisse für einen erfolg­reichen Schul­besuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesund­heitsamt (§§ 33–36 Infek­ti­ons­schutz­gesetz – IfSG; § 20 Abs. 8–10 IfSG)
  • ggf. Angehörige des pädago­gi­schen Personals der Partner­schule und Nutze­rinnen und Nutzer in den virtu­ellen Kursen/​Räumen der passwort­ge­schützten Lernplattform
  • Zielschule bei Schul­wechseln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)

Dauer der Speicherung 

Grundsatz

Daten von Schüle­rinnen und Schülern und Erzie­hungs­be­rech­tigten werden von uns nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beachtung gesetz­licher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jeweilige Aufga­ben­er­füllung erfor­derlich ist. 

Daten in Schülerunterlagen

Für Daten, die in den Schüler­un­ter­lagen gespei­chert sind, gelten gemäß § 40 der Bayeri­schen Schul­ordnung (BaySchO), grund­sätzlich folgende Speicherfristen:

Betroffene Daten Aufbewahrungszeit/​
Löschungs­frist
1. Schüler­stamm­blatt; Abschluss­zeug­nisse oder sie erset­zende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berech­ti­gungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufs­be­zeichnung berech­tigen, in Abschrift 50 Jahre
2. Leistungs­nach­weise 2 Jahre
3. alle übrigen Daten  1 Jahr

 

Die Lösch­fristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schul­jahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungs­nach­weise mit Ablauf des Schul­jahres, in dem sie angefertigt wurden.

Aufzeich­nungen im Rahmen der Schulberatung

Aufzeich­nungen über Beratungen durch Beratungs­lehr­kräfte und Schul­psy­cho­logen werden bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schul­be­suchs des betref­fenden Schülers unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet (vgl. Bekannt­ma­chung über die Schul­be­ratung in Bayern, Abschnitt III Nr. 4.4)

b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verar­beiten wir Name, Staats­an­ge­hö­rigkeit, Angaben zur Lehrbe­fä­higung und zum Unter­richts­einsatz sowie ggf. weitere Perso­nal­daten, soweit diese zur Abwicklung des Dienst­ver­hält­nisses an der Schule erfor­derlich sind (die Perso­nalakte wird bei der Dienst- oder Beschäf­ti­gungs­be­hörde geführt). 

Rechts­grundlage

Zentrale Rechts­grundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechts­vor­schriften zugewie­senen Aufgaben erfor­der­lichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­beitung im Rahmen der Führung weiterer Perso­nal­akten (Neben­akten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayeri­sches Beamten­gesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäf­ti­gungs­be­hörde, die nicht zugleich perso­nal­ver­wal­tende Behörde ist, eine weitere Perso­nalakte (Nebenakte) aus Unter­lagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erfor­derlich ist.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­beitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbe­sondere der Durch­führung organi­sa­to­ri­scher, perso­neller und sozialer Maßnahmen, insbe­sondere zu Zwecken der Perso­nal­ver­waltung oder Perso­nal­wirt­schaft (vgl. insbe­sondere Art. 103 BayBG).

Auskunfts­pflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG. 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erfor­derlich oder ander­weitig gesetzlich vorge­sehen ist. 

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schüle­rinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zustän­digen Schul­auf­sichts­be­hörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungs­prü­fungs­be­hörden (Art. 95 BayHO)die zustän­digen perso­nal­ver­wal­tenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archi­vie­rungs­wür­digen Unter­lagen nach Ablauf der Aufbe­wah­rungs­frist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG 
  • das zuständige Gesund­heitsamt (§§ 33–36 IfSG; § 20 Abs. 8–10 IfSG)
  • ggf. Angehörige des pädago­gi­schen Personals der Partner­schule und Nutze­rinnen und Nutzer in den jewei­ligen virtu­ellen Kursen/​Räumen im Rahmen der passwort­ge­schützten Lernplattform

Dauer der Speicherung

Grundsatz 

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beachtung gesetz­licher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jeweilige Aufga­ben­er­füllung erfor­derlich ist.

Perso­nal­daten

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Perso­nal­daten im Rahmen des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer nach § 611a BGB sowie in entspre­chender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

c) Daten des nicht unter­rich­tenden Personals

Von nicht unter­rich­tendem Personal führen wir die Perso­nal­daten, die zur Abwicklung des Dienst­ver­hält­nisses an der Schule erfor­derlich sind (die Perso­nalakte wird von der Dienst- oder Beschäf­ti­gungs­be­hörde geführt). 

Rechts­grundlage

Zentrale Rechts­grundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechts­vor­schriften zugewie­senen Aufgaben erfor­der­lichen Daten des nicht unter­rich­tenden Personals verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­beitung im Rahmen der Führung weiterer Perso­nal­akten (Neben­akten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäf­ti­gungs­be­hörde, die nicht zugleich perso­nal­ver­wal­tende Behörde ist, eine weitere Perso­nalakte (Nebenakte) aus Unter­lagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erfor­derlich ist (im Falle der Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer nach § 611a Bürger­liches Gesetzbuch (BGB) sowie in entspre­chender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

Zwecke

Die Daten­ver­ar­beitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbe­sondere der Durch­führung organi­sa­to­ri­scher, perso­neller und sozialer Maßnahmen, insbe­sondere zu Zwecken der Perso­nal­ver­waltung oder Perso­nal­wirt­schaft (vgl. insbe­sondere Art. 103 BayBG).

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unter­rich­tenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erfor­derlich oder ander­weitig gesetzlich vorge­sehen ist. 

Zu den Empfängern gehören insbesondere: 

  • Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schüle­rinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zustän­digen Schul­auf­sichts­be­hörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungs­prü­fungs­be­hörden (Art. 95 BayHO)
  • die zustän­digen perso­nal­ver­wal­tenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • bei archi­vie­rungs­wür­digen Unter­lagen nach Ablauf der Aufbe­wah­rungs­frist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG 
  • das zuständige Gesund­heitsamt (§§ 33–36 IfSG; § 20 Abs. 8–10 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grundsatz 

Daten des nicht unter­rich­tenden Personals werden von uns grund­sätzlich nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beachtung gesetz­licher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jeweilige Aufga­ben­er­füllung erfor­derlich ist.

Perso­nal­daten

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Perso­nal­daten im Rahmen des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer nach § 611a BGB sowie in entspre­chender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäfts­kontakt oder sonst in Kontakt stehen (z.B. als Dienst­leister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten

Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

Rechts­grundlage

Als Rechts­grundlage kommt insbe­sondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwil­ligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht. 

Zwecke

Die Daten­ver­ar­beitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwil­ligung dem in der Einwil­ligung angege­benen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jewei­ligen Vertrages.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäfts­kontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erfor­derlich oder ander­weitig gesetzlich vorge­sehen ist. 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäfts­kontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beachtung gesetz­licher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jewei­ligen Verar­bei­tungs­zwecke erfor­derlich ist.