Übertritt

Was passiert nach der 4. Klasse?

So geht die Schul­kar­riere weiter

Die erste Schulwahl nach der Grund­schule bedeutet keine abschlie­ßende Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische Schul­system eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen indivi­du­ellen Bildungsweg.

Im Laufe eines Schul­lebens können sich Leistungen von Kindern und Jugend­lichen ändern. Jeder Schüler erhält deshalb regel­mäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen Gegeben­heiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überfor­derung und macht den Schul­erfolg wahrscheinlich. Alle Schulen in Bayern bieten mehrere Möglich­keiten, um Schul­ab­schlüsse zu erreichen.

Grund­sätzlich gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächst­hö­heren schuli­schen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durch­läs­sigkeit ermög­licht jede weiter­füh­rende Schule den mittleren Schulabschluss.

Der Übertritt von der Grund­schule an die weiter­füh­renden Schul­arten erfolgt in Bayern auf der Basis von unter­schied­lichen Elementen, die zusammen in eine ausge­wogene Balance gebracht sind:

  • Übertritts­zeugnis mit Schullaufbahnempfehlung,
  • Möglichkeit zum Besuch des Probe­un­ter­richts an der aufneh­menden Schulart und
  • Eltern­wille.

Die hohe Durch­läs­sigkeit im bayeri­schen Schul­wesen stellt dabei sicher, dass eine einmal getroffene Schul­lauf­bahn­ent­scheidung nicht endgültig sein muss.

Das bayerische Bildungs­wesen ist ein System der wieder­keh­renden Chancen und Möglichkeiten.