Unter­richts­ausfall

Witte­rungs­be­dingt: Wann und wie?

Durch die Kultus­mi­nis­te­rielle Bekannt­ma­chung (KMBek) vom 02. Juli 2010 (KWMBl Nr. 15/​2010. S. 202) wurde das Verfahren zur Entscheidung über den Unter­richts­ausfall bei ungüns­tigen Witte­rungs­be­din­gungen ab Schuljahr 2010/​11 neu geregelt: 

Die Entscheidung über den Unter­richts­ausfall trifft ausschließlich die ‘Lokale Koordi­nie­rungs­gruppe Unter­richts­ausfall´. Diese hat dafür Sorge zu tragen, dass die Öffent­lichkeit, insbe­sondere die Schüle­rinnen und Schüler und deren Erzie­hungs­be­rech­tigte, recht­zeitig, d.h. grund­sätzlich am Vortag, über die Entscheidung über den Unter­richts­ausfall infor­miert werden.”

Die o.g. KMBek besagt außerdem: “Lehrkräfte haben, soweit es die Witte­rungs­ver­hält­nisse zulassen, ihren Dienst anzutreten. Für Schüle­rinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unter­richts­ausfall nicht mehr recht­zeitig erreicht hat und die deshalb im Schul­ge­bäude eintreffen, ist eine angemessene Beauf­sich­tigung zu gewährleisten.

 Diese Regelung des Unter­richts­aus­falls ist für alle Schulen bindend! Beachten Sie unsere Regelung für unter­richts­freie Tage aufgrund ungüns­tiger Witte­rungs­ver­hält­nisse: Die Eltern infor­mieren sich im Zweifel über Presse, Rundfunk, Internet und organi­sieren eine Lösung für ihr Kind! Die Schul­leitung verständigt zur Sicherheit telefo­nisch ab 7.00 Uhr den Klassen­el­tern­sprecher bzw. die Klassen­el­tern­spre­cherin. Die Klassen­el­tern­sprecher infor­mieren zur Sicherheit über eine Telefon­kette bis 7.30 Uhr möglichst alle Eltern ihrer Klasse. Einzelne dennoch in der Schule eintref­fende Schüler und Schüle­rinnen werden bis Ende der regulären Unter­richtszeit in der Schule beauf­sichtigt. (Indivi­duelle Änderungen nach Absprache möglich!)

Durch die Kultus­mi­nis­te­rielle Bekannt­ma­chung (KMBek) vom 02. Juli 2010 (KWMBl Nr. 15/​2010. S. 202) wurde das Verfahren zur Entscheidung über den Unter­richts­ausfall bei ungüns­tigen Witte­rungs­be­din­gungen ab Schuljahr 2010/​11 neu geregelt: 

Die Entscheidung über den Unter­richts­ausfall trifft ausschließlich die ‘Lokale Koordi­nie­rungs­gruppe Unter­richts­ausfall´. Diese hat dafür Sorge zu tragen, dass die Öffent­lichkeit, insbe­sondere die Schüle­rinnen und Schüler und deren Erzie­hungs­be­rech­tigte, recht­zeitig, d.h. grund­sätzlich am Vortag, über die Entscheidung über den Unter­richts­ausfall infor­miert werden.”

Die o.g. KMBek besagt außerdem: “Lehrkräfte haben, soweit es die Witte­rungs­ver­hält­nisse zulassen, ihren Dienst anzutreten. Für Schüle­rinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unter­richts­ausfall nicht mehr recht­zeitig erreicht hat und die deshalb im Schul­ge­bäude eintreffen, ist eine angemessene Beauf­sich­tigung zu gewährleisten.

 Diese Regelung des Unter­richts­aus­falls ist für alle Schulen bindend! Beachten Sie unsere Regelung für unter­richts­freie Tage aufgrund ungüns­tiger Witte­rungs­ver­hält­nisse: Die Eltern infor­mieren sich im Zweifel über Presse, Rundfunk, Internet und organi­sieren eine Lösung für ihr Kind! Die Schul­leitung verständigt zur Sicherheit telefo­nisch ab 7.00 Uhr den Klassen­el­tern­sprecher bzw. die Klassen­el­tern­spre­cherin. Die Klassen­el­tern­sprecher infor­mieren zur Sicherheit über eine Telefon­kette bis 7.30 Uhr möglichst alle Eltern ihrer Klasse. Einzelne dennoch in der Schule eintref­fende Schüler und Schüle­rinnen werden bis Ende der regulären Unter­richtszeit in der Schule beauf­sichtigt. (Indivi­duelle Änderungen nach Absprache möglich!)