Unterrichtsausfall
Witterungsbedingt: Wann und wie?
Durch die Kultusministerielle Bekanntmachung (KMBek) vom 02. Juli 2010 (KWMBl Nr. 15/2010. S. 202) wurde das Verfahren zur Entscheidung über den Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen ab Schuljahr 2010/11 neu geregelt:
“Die Entscheidung über den Unterrichtsausfall trifft ausschließlich die ‘Lokale Koordinierungsgruppe Unterrichtsausfall´. Diese hat dafür Sorge zu tragen, dass die Öffentlichkeit, insbesondere die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte, rechtzeitig, d.h. grundsätzlich am Vortag, über die Entscheidung über den Unterrichtsausfall informiert werden.”
Die o.g. KMBek besagt außerdem: “Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten. Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung zu gewährleisten.
Diese Regelung des Unterrichtsausfalls ist für alle Schulen bindend! Beachten Sie unsere Regelung für unterrichtsfreie Tage aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse: Die Eltern informieren sich im Zweifel über Presse, Rundfunk, Internet und organisieren eine Lösung für ihr Kind! Die Schulleitung verständigt zur Sicherheit telefonisch ab 7.00 Uhr den Klassenelternsprecher bzw. die Klassenelternsprecherin. Die Klassenelternsprecher informieren zur Sicherheit über eine Telefonkette bis 7.30 Uhr möglichst alle Eltern ihrer Klasse. Einzelne dennoch in der Schule eintreffende Schüler und Schülerinnen werden bis Ende der regulären Unterrichtszeit in der Schule beaufsichtigt. (Individuelle Änderungen nach Absprache möglich!)
Durch die Kultusministerielle Bekanntmachung (KMBek) vom 02. Juli 2010 (KWMBl Nr. 15/2010. S. 202) wurde das Verfahren zur Entscheidung über den Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen ab Schuljahr 2010/11 neu geregelt:
“Die Entscheidung über den Unterrichtsausfall trifft ausschließlich die ‘Lokale Koordinierungsgruppe Unterrichtsausfall´. Diese hat dafür Sorge zu tragen, dass die Öffentlichkeit, insbesondere die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte, rechtzeitig, d.h. grundsätzlich am Vortag, über die Entscheidung über den Unterrichtsausfall informiert werden.”
Die o.g. KMBek besagt außerdem: “Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten. Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung zu gewährleisten.
Diese Regelung des Unterrichtsausfalls ist für alle Schulen bindend! Beachten Sie unsere Regelung für unterrichtsfreie Tage aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse: Die Eltern informieren sich im Zweifel über Presse, Rundfunk, Internet und organisieren eine Lösung für ihr Kind! Die Schulleitung verständigt zur Sicherheit telefonisch ab 7.00 Uhr den Klassenelternsprecher bzw. die Klassenelternsprecherin. Die Klassenelternsprecher informieren zur Sicherheit über eine Telefonkette bis 7.30 Uhr möglichst alle Eltern ihrer Klasse. Einzelne dennoch in der Schule eintreffende Schüler und Schülerinnen werden bis Ende der regulären Unterrichtszeit in der Schule beaufsichtigt. (Individuelle Änderungen nach Absprache möglich!)